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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen atondix, Inh. Andreas Richling, Lilienthalstraße 27, 90766 Fürth (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag von „schriftlich" die Rede ist, genügt die Textform im Sinne des § 126b BGB (insbesondere E-Mail), sofern nicht ausdrücklich die Schriftform nach § 126 BGB verlangt wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen in den Bereichen Design, Marketing, technische Dienstleistungen sowie ergänzende Leistungen, insbesondere:

a) Design-Leistungen: Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites und Landing Pages (Webdesign), Entwicklung von Markenidentitäten einschließlich Logo, Farbwelt, Typografie und Brand Guidelines (Brand-Design), Erstellung druckfertiger Materialien wie Visitenkarten, Flyer, Broschüren und Großformatdrucke.

b) Marketing und Online-Maßnahmen: Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Erstellung und Content-Strategie, Social-Media-Management und -Betreuung, Konzeption und Verwaltung von Online-Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta Ads), ganzheitliche Marketing-Strategieberatung, Reporting und Performance-Analyse sowie umfassende Marketing-Betreuung als ausgelagertes Marketing-Team.

c) Technische Dienstleistungen: Webentwicklung mit modernen Technologien, Integration von Künstlicher Intelligenz (KI-Integration), Wartung, Pflege und Hosting von Websites, Performance-Monitoring und technische Optimierung.

d) E-Commerce: Konzeption und Umsetzung von Online-Shops auf Anfrage.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist in Textform (per E-Mail oder Brief) annimmt oder wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erteilt. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als allein maßgeblich an. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (sog. Change Requests) bedürfen der Vereinbarung in Textform und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen (z. B. Texte, Bilder, Logos, Markenvorgaben) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf verspätet oder unvollständig gelieferten Materialien des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall entsprechend. Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen zuständigen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungsbefugnis. Stellt der Auftraggeber Inhalte oder Materialien zur Verfügung, versichert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR). Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Bei Projektaufträgen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 50 % ist bei Abnahme des Werks, spätestens jedoch 14 Tage nach Übersendung der Schlussrechnung, fällig. Bei monatlich abgerechneten Leistungen (z. B. SEO-Retainer, Wartung) ist die Vergütung jeweils zum Ersten des Leistungsmonats im Voraus fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung stellt der Auftragnehmer das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu benennen. Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme, soweit sie schriftlich und im Einzelnen beschrieben werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Es stehen dem Auftraggeber grundsätzlich zwei Korrekturschleifen (Feedbackrunden) zu; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden als kostenpflichtiger Change Request behandelt.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bereitstellung des Werks ausdrücklich auf die Rechtsfolge der Abnahmefiktion nach Ablauf der Prüffrist hinweisen. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der 14-tägigen Prüffrist, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion). Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv einsetzt, insbesondere durch Veröffentlichung unter einer Produktivdomain.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen (Designs, Code, Konzepte) ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder eine Weiterlizenzierung an Dritte bedarf gesonderter Vereinbarung in Textform.

Auf Verlangen des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer nach vollständiger Bezahlung die im Rahmen des Auftrags erstellten Quellcode-Dateien in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Herausgabe umfasst nicht proprietäre Frameworks, Vorlagen oder Entwicklungswerkzeuge des Auftragnehmers.

Im Werk eingesetzte Open-Source-Komponenten, Drittbibliotheken und sonstige Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Projektabschluss über die eingesetzten Drittkomponenten und deren wesentliche Lizenzbedingungen. Die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen bei Weiterverwendung obliegt dem Auftraggeber.

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu nutzen, zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen und die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse zu unterbinden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen und in seinem Portfolio zu präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wäre.

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers für sämtliche Schäden aus einem Vertragsverhältnis ist – mit Ausnahme der Fälle unbeschränkter Haftung nach den vorstehenden Regelungen – auf die Höhe der vereinbarten Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Kundendaten und finanzielle Informationen – vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für drei Jahre nach Vertragsende. Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, sowie Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, sind von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen. Die Verpflichtung gilt nicht, soweit eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.

§ 10 Datenschutz und DSGVO

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Näheres zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.atondix.de/datenschutz.

§ 11 Hosting, Domains und Drittanbieter

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Hosting- oder Wartungsvertrags den Betrieb der Website des Auftraggebers übernimmt, erfolgt dies auf der vom Auftragnehmer gewählten Server-Infrastruktur, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Registrierung und Verwaltung von Domains erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Domain-Registrierung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit gewünschter Domainnamen.

Bei Vertragsende ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber sämtliche Daten, Inhalte und Zugangsdaten (insbesondere Domain-Auth-Codes) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende herauszugeben. Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung Dienste von Drittanbietern ein (z. B. Hosting-Provider, CDN-Dienste, Analyse-Tools). Die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter gelten ergänzend; der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen.

§ 12 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Subunternehmer wie für eigenes Verschulden. Die Einbindung von Subunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Auf Verlangen des Auftraggebers informiert der Auftragnehmer über die Einbindung von Subunternehmern, soweit dies für die Vertragserfüllung relevant ist.

§ 13 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe, großflächige Stromausfälle und vergleichbare, von der betroffenen Partei nicht beherrschbare Ereignisse. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich in Textform über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Kündigung

Projektverträge (Werkverträge) können von beiden Parteien vor Leistungsbeginn mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform gekündigt werden. Nach Leistungsbeginn ist eine ordentliche Kündigung eines Projektvertrags ausgeschlossen; es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB).

Bei laufenden Dienstleistungsverträgen (z. B. Wartung, SEO-Retainer, Marketing-Betreuung) beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Laufende Dienstleistungsverträge haben eine Mindestlaufzeit, die im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt wird; fehlt eine solche Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung eines Projektvertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB).

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fürth, Bayern, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel). Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.